§1 Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Der NIEHEIMarsch wird durch den KOMM.aktiv e.V. veranstaltet.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern.
(3) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
(4) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.
§2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die sich gesundheitlich in der Lage fühlen, eine Strecke von 30 km oder 50 km zu bewältigen.
(2) Jeder Teilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand selbst verantwortlich und bestätigt dies mit der Anmeldung. Im Zweifel wird empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen.
(3) Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn:
- eine erziehungsberechtigte Person ebenfalls angemeldet ist
- und die gleiche Startzeit gebucht wurde
(4) Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, nicht alleine zu gehen.
§3 Ablauf der Veranstaltung
(1) Der NIEHEIMarsch ist ein organisierter Wandermarsch ohne Wettkampfcharakter.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und im eigenen Tempo.
(3) Es gelten jederzeit die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
(4) Die Strecke kann aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen angepasst werden.
§4 Sicherheit und Verhalten
(1) Den Anweisungen des Veranstalters, der Helfer sowie der eingesetzten Einsatzkräfte (z. B. Feuerwehr, Sanitätsdienst) ist jederzeit Folge zu leisten.
(2) Kritische Streckenpunkte (z. B. Straßenquerungen) sind ausschließlich an den vorgesehenen Stellen zu passieren.
(3) Jeder Teilnehmer erhält eine Notfallnummer, die im Bedarfsfall zu nutzen ist.
(4) Entlang der Strecke sind Sanitätsdienste an mehreren Punkten im Einsatz.
(5) Teilnehmer verpflichten sich zu verantwortungsvollem Verhalten gegenüber:
- anderen Teilnehmern
- Helfern
- Umwelt und Natur
§5 Abbruch und Unterstützung
(1) Teilnehmer können die Veranstaltung jederzeit eigenständig abbrechen.
(2) Entlang der Strecke bestehen definierte Ausstiegsmöglichkeiten.
(3) Für Teilnehmer, die die Veranstaltung abbrechen, wird ein Shuttleservice zurück zum Zielbereich (Lehmkuhle) bereitgestellt.
§6 Verpflegung
(1) Entlang der Strecke werden Verpflegungspunkte bereitgestellt.
(2) Diese dienen der Unterstützung, stellen jedoch keine vollständige Versorgung sicher.
(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eigenständig ausreichend Verpflegung und Flüssigkeit mitzuführen.
§7 Hunde
Die Teilnahme mit Hunden ist grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gelten folgende Regelungen
- nur gut trainierte und gesunde Hunde
- Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer
- Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorgaben
- jederzeitige Kontrolle über den Hund
- Leinenpflicht: Hunde sind während der gesamten Veranstaltung an der Leine zu führen.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen auszuschließen.
§8 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer.
(3) Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(4) Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§9 Höhere Gewalt und Änderungen
(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. Wetter, behördliche Anordnungen, Sicherheitsgründe) abzusagen oder zu verändern.
(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§10 Stornierung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung oder Rückgabe der Anmeldung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Eine Übertragung des Startplatzes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.
§11 Bild- und Datenrechte
(1) Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung entstandene Fotos und Videos für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung verwendet.
§12 Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, insbesondere bei:
- Gefährdung anderer
- unangemessenem Verhalten
- Alkohol- oder Drogenkonsum
- unzureichender Ausrüstung
- Missachtung von Anweisungen
§13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.