FOTOS UND VIDEOS

Während des NIEHEIMarschs werden durch uns Fotos und Videos aufgenommen.

Du machst selbst Fotos oder Videos? Dann freuen wir uns, wenn du deine Erlebnisse auf Instagram teilst und @nieheimarsch erwähnst.

DEIN BESTES FOTO VOM NIEHEIMarsch

Zeig uns deinen NIEHEIMarsch!

Veröffentliche dein Lieblingsfoto vom Veranstaltungstag auf Instagram und lade @nieheimarsch als Collab Partner zu deinem Beitrag ein.

Das Foto, das bis zum 30. September 2026, 18:00 Uhr, die meisten Likes erhält, gewinnt eine Preis. Außerdem wird eine dreiköpfige Jury das schönste Foto aus den Collab-Fotos wählen und ebenfalls mit einem Preis prämieren.

FOTOGALERIE FOTOBOX

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb NIEHEIMarsch 2026

1. Veranstalter

Veranstalter des Fotowettbewerbs ist der

KOMM.aktiv e. V.
Marktstr. 18, 33039 Nieheim
verein@kommaktiv.de

Der Fotowettbewerb findet anlässlich des NIEHEIMarsch am 19. September 2026 statt.

2. Teilnahme

Teilnehmen können alle Personen, die am NIEHEIMarsch 2026 teilnehmen und über einen eigenen Instagram Account verfügen.

Bei minderjährigen Teilnehmenden ist für die Teilnahme am Fotowettbewerb die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos und nicht vom Erwerb zusätzlicher Waren oder Leistungen abhängig.

3. So funktioniert die Teilnahme

Für die Teilnahme veröffentlicht ihr ein selbst aufgenommenes Foto vom NIEHEIMarsch 2026 auf Instagram und ladet @nieheimarsch als Collab Partner zu eurem Beitrag ein.

Der Beitrag muss so veröffentlicht sein, dass wir ihn sehen und eindeutig dem Fotowettbewerb zuordnen können.

Pro Person kann ein Foto am Wettbewerb teilnehmen.

Einsendeschluss ist der 22. September 2026 um 18:00 Uhr.

Beiträge, die nach diesem Zeitpunkt veröffentlicht oder zur Teilnahme eingereicht werden, können für den Wettbewerb nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Anforderungen an die Fotos

Teilnehmende dürfen ausschließlich Fotos einreichen, die sie selbst aufgenommen haben und an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Die eingereichten Bilder müssen einen erkennbaren Bezug zum NIEHEIMarsch 2026 haben.

Sind auf einem eingereichten Foto andere Personen deutlich erkennbar abgebildet, ist die einreichende Person dafür verantwortlich, dass die erforderliche Zustimmung dieser Personen zur Aufnahme und Veröffentlichung vorliegt. Bei erkennbar abgebildeten Minderjährigen ist besondere Sorgfalt erforderlich.

Fotos mit rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder anderweitig unangemessenen Inhalten werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

5. Zwei Gewinnkategorien

Beim Fotowettbewerb werden zwei Gewinner ermittelt.

Publikumspreis

Der Publikumspreis geht an das teilnahmeberechtigte Foto, das am 30. September 2026 um 18:00 Uhr die meisten auf Instagram sichtbaren Likes erhalten hat.

Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt für uns erkennbare Anzahl der Likes.

Bei Gleichstand entscheidet die Jury zwischen den betreffenden Fotos.

Der Veranstalter kann Beiträge von der Wertung ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Likes technisch manipuliert, automatisiert oder entgeltlich beschafft wurden.

Jurypreis: Schönstes Motiv des NIEHEIMarsch

Unabhängig von der Anzahl der Likes wählt eine dreiköpfige Jury aus allen teilnahmeberechtigten Fotos das schönste Motiv des NIEHEIMarsch 2026 aus.

Bei der Bewertung berücksichtigt die Jury insbesondere die Bildidee, die Originalität, die Wirkung des Motivs und den erkennbaren Bezug zum NIEHEIMarsch, zu seinen Menschen, der Landschaft oder der besonderen Atmosphäre des Veranstaltungstages.

Die Entscheidung der Jury erfolgt am 30. September 2026.

Ein Foto kann grundsätzlich nur einen der beiden Preise gewinnen. Sollte das von der Jury ausgewählte Foto gleichzeitig den Publikumspreis gewinnen, erhält es den Publikumspreis. Die Jury zeichnet anschließend das von ihr zweitplatzierte Motiv mit dem Jurypreis aus.

6. Gewinne

Für beide Kategorien wird jeweils ein Preis ausgelobt.

Publikumspreis:
Verzehrgutschein von unserem Sponsorpartner Restaurant DAKOS in Nieheim.

Jurypreis „Schönstes Motiv“:
Verzehrgutschein von unserem Sponsorpartner Restaurant DAKOS in Nieheim.

Eine Barauszahlung oder Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen.

Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden nach Abschluss des Wettbewerbs über Instagram kontaktiert und können über die Kommunikationskanäle des NIEHEIMarsch bekannt gegeben werden.

Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner innerhalb von 14 Tagen nach unserer Kontaktaufnahme nicht zurück, behalten wir uns vor, den jeweiligen Preis an den nächstplatzierten Beitrag zu vergeben.

7. Nutzung der eingereichten Fotos

Das Urheberrecht am eingereichten Foto verbleibt bei der Fotografin beziehungsweise beim Fotografen.

Da der Beitrag gemeinsam mit @nieheimarsch als Collab Beitrag veröffentlicht werden soll, wird er auch über den Instagram Auftritt des NIEHEIMarsch sichtbar.

Mit der Teilnahme erklärt sich die einreichende Person außerdem damit einverstanden, dass KOMM.aktiv e. V. das Wettbewerbsfoto im Zusammenhang mit dem NIEHEIMarsch und dem Fotowettbewerb auf den eigenen Social Media Kanälen sowie auf der Website des NIEHEIMarsch veröffentlichen darf.

Dabei kann der Name beziehungsweise Instagram Benutzername der Fotografin oder des Fotografen genannt werden.

Eine darüber hinausgehende Nutzung des Fotos für eigenständige kommerzielle Werbezwecke erfolgt nicht ohne eine gesonderte Vereinbarung.

8. Datenschutz

Für die Durchführung des Fotowettbewerbs verarbeitet KOMM.aktiv e. V. die hierfür erforderlichen Daten. Dazu gehören insbesondere der Instagram Benutzername sowie gegebenenfalls die für die Kontaktaufnahme und Übergabe des Gewinns erforderlichen Kontaktdaten.

Die Daten werden für die Durchführung und Abwicklung des Fotowettbewerbs verarbeitet, soweit keine andere Rechtsgrundlage für eine weitere Verarbeitung besteht.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung:

Siehe unten

Für die Nutzung von Instagram gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Instagram beziehungsweise Meta.

9. Hinweis zu Instagram

Dieser Fotowettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta und wird von Instagram beziehungsweise Meta weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für den Fotowettbewerb ist ausschließlich KOMM.aktiv e. V.

10. Ausschluss vom Wettbewerb

Der Veranstalter behält sich vor, Beiträge vom Wettbewerb auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, Rechte Dritter verletzt werden oder konkrete Anhaltspunkte für eine Manipulation des Wettbewerbs bestehen.

11. Änderung oder Beendigung des Wettbewerbs

Sollte die ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs aus technischen, rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter vor, den Wettbewerb anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Ermittlung der Gewinner ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: 28.08.2026

Datenschutzinformation zu Foto- und Videoaufnahmen beim NIEHEIMarsch 2026

Beim NIEHEIMarsch am 19. September 2026 werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Mit dieser Information möchten wir Teilnehmende, Besucherinnen und Besucher, Helfende und weitere anwesende Personen transparent darüber informieren, wie wir mit diesen Aufnahmen umgehen.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung der Foto- und Videoaufnahmen ist:

KOMM.aktiv e. V.
Marktstr. 18, 33039 Nieheim
verein@kommaktiv.de

2. Warum werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht?

Der NIEHEIMarsch ist eine öffentliche Veranstaltung. Wir möchten den Veranstaltungstag dokumentieren und über den NIEHEIMarsch, das ehrenamtliche Engagement sowie die Aktivitäten von KOMM.aktiv e. V. berichten.

Foto- und Videoaufnahmen können insbesondere verwendet werden für:

  • die Website des NIEHEIMarsch und von KOMM.aktiv e. V.,
  • die Social-Media-Kanäle des NIEHEIMarsch und von KOMM.aktiv e. V.,
  • Berichte über die Veranstaltung,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • die Dokumentation des NIEHEIMarsch sowie
  • die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen des NIEHEIMarsch.

Aufnahmen können außerdem an Presse- und Medienvertreter weitergegeben werden, soweit dies für die Berichterstattung über die Veranstaltung erforderlich ist.

3. Rechtsgrundlage

Soweit keine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Unser berechtigtes Interesse besteht in der Dokumentation und öffentlichen Darstellung des NIEHEIMarsch, der Information über die Veranstaltung und die Arbeit von KOMM.aktiv e. V. sowie der Öffentlichkeitsarbeit für zukünftige Veranstaltungen.

Dabei berücksichtigen wir die Interessen und Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.

Bei Aufnahmen, für deren Anfertigung oder Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

4. Welche Aufnahmen machen wir?

Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungsfotografie stehen der NIEHEIMarsch und das Veranstaltungsgeschehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Start- und Zieleinlauf,
  • Wandernde auf der Strecke,
  • Verpflegungsstationen,
  • Helferinnen und Helfer,
  • Landschaft und Streckenimpressionen,
  • Gruppen und die Atmosphäre im Start- und Zielbereich.

Bei gezielten Einzelporträts und vergleichbaren Aufnahmen prüfen wir gesondert, ob eine Einwilligung erforderlich ist.

Bei Kindern und Jugendlichen gehen wir mit Foto- und Videoaufnahmen besonders zurückhaltend um.

5. Ich möchte nicht fotografiert oder gefilmt werden – was kann ich tun?

Wenn du nicht fotografiert oder gefilmt werden möchtest, sprich bitte unser Organisationsteam oder unsere erkennbaren Fotografierenden an.

Wir werden deinen Wunsch bei der Erstellung und Auswahl unserer Aufnahmen soweit wie möglich berücksichtigen.

Solltest du dich nach der Veröffentlichung auf einem Foto oder Video wiederfinden und mit der weiteren Verwendung nicht einverstanden sein, kannst du dich ebenfalls an uns wenden:

verein@kommaktiv.de

Bitte beschreibe möglichst genau, um welche Aufnahme beziehungsweise Veröffentlichung es sich handelt.

6. Veröffentlichung im Internet und in sozialen Medien

Bei einer Veröffentlichung auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken können Foto- und Videoaufnahmen weltweit abrufbar sein.

Bei einer Veröffentlichung über soziale Netzwerke, insbesondere Instagram beziehungsweise Meta, gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Plattformbetreibers. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Daten auch außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden.

7. Speicherdauer

Foto- und Videoaufnahmen, die der Dokumentation des NIEHEIMarsch und unserer Vereinsarbeit dienen, können langfristig gespeichert werden.

Nicht für die Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit benötigte Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht und diese widerrufen wird, werden wir die weitere Verwendung der betreffenden Aufnahme beenden, soweit keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung besteht.

8. Empfänger der Aufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen können im Rahmen der genannten Zwecke insbesondere folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:

  • Besucherinnen und Besuchern unserer Website,
  • Nutzerinnen und Nutzern unserer Social-Media-Kanäle,
  • Presse- und Medienvertretern,
  • Dienstleistern, die uns bei Website, Öffentlichkeitsarbeit oder Medienproduktion unterstützen.

9. Deine Rechte

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:

  • Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten,
  • Berichtigung,
  • Löschung,
  • Einschränkung der Verarbeitung sowie
  • Widerspruch gegen eine Verarbeitung, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht.

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf erfolgt ist.

10. Widerspruch

Soweit wir Foto- und Videoaufnahmen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, hast du nach Maßgabe von Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung zu widersprechen.

Wende dich hierzu bitte an:

verein@kommaktiv.de

Wir prüfen anschließend die weitere Verarbeitung der betreffenden Aufnahme.

11. Beschwerderecht

Du hast außerdem das Recht, dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

Für KOMM.aktiv e. V. ist grundsätzlich die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

12. Fotografieren durch Teilnehmende und Besucher

Teilnehmende und Besucherinnen und Besucher machen während des NIEHEIMarsch möglicherweise eigene private Foto- und Videoaufnahmen.

Diese Aufnahmen werden nicht im Auftrag von KOMM.aktiv e. V. erstellt. Für deren Anfertigung, Veröffentlichung und Weitergabe sind die jeweiligen Personen selbst verantwortlich.

Wir bitten alle Gäste und Teilnehmenden, die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen zu respektieren.

Wer seine Eindrücke vom NIEHEIMarsch auf Instagram teilt, darf uns gerne mit @nieheimarsch erwähnen.

Für die Teilnahme an unserem Fotowettbewerb gelten gesonderte Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb NIEHEIMarsch 2026.

Stand: August 2026