Nieheim-Marsch
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Sponsoring- und Partnerverträge zwischen dem KOMM.aktiv e.V. (nachfolgend „Veranstalter“) und den Sponsoren bzw. Partnern (nachfolgend „Sponsor“) im Rahmen des Nieheim-Marschs.
(2) Mit der Buchung eines Sponsorenpakets über die Website erkennt der Sponsor diese AGB verbindlich an.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Werbeleistungen im Rahmen des Nieheim-Marschs gemäß der jeweiligen Paketbeschreibung auf der Website.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Beschreibung des jeweiligen Sponsorenpakets.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen des Events organisatorisch anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung gewahrt bleibt.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Sponsorenpakete auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
(3) Aufgrund begrenzter Kapazitäten erfolgt die Vergabe nach Verfügbarkeit („first come, first served“).
§4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.
§5 Mitwirkungspflichten des Sponsors
(1) Der Sponsor stellt dem Veranstalter alle erforderlichen Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:
- Logos (in geeigneter Druckqualität)
- gewünschte Darstellungen (auch für Socialmedia-Beiträge)
- ggf. spezifische Platzierungswünsche
(2) Fristen für die Bereitstellung werden vom Veranstalter kommuniziert und sind einzuhalten.
(3) Werden erforderliche Materialien nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist der Veranstalter berechtigt, die Leistung ohne das entsprechende Material umzusetzen.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Minderung besteht in diesem Fall nicht.
§6 Nutzungsrechte
(1) Der Sponsor räumt dem Veranstalter das Recht ein, die bereitgestellten Logos und Inhalte im Rahmen der Veranstaltung zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Website
- Social Media
- Druckmaterialien (z. B. Routenplan)
- Eventmaterialien (z. B. Shirts, Banner, Medaillen – je nach vereinbartem Sponsorenpaket)
(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem Nieheim-Marsch.
§7 Leistungsänderungen
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Leistungen aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere bei:
- organisatorischen Änderungen
- Witterungseinflüssen
- behördlichen Auflagen
(2) Gleichwertige Ersatzleistungen sind zulässig.
§8 Rücktritt und Stornierung
(1) Eine Stornierung durch den Sponsor ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Im Einzelfall kann der Veranstalter aus Kulanz einer Stornierung zustimmen.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§9 Absage der Veranstaltung
(1) Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen abgesagt oder verschoben, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung.
(2) Der Veranstalter wird sich bemühen, alternative Leistungen anzubieten (z. B. Verschiebung, Ersatzmaßnahmen, verlängerte Sichtbarkeit).
§10 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder erwartete Werbewirkung wird keine Haftung übernommen.
§11 Platzierung und Darstellung
(1) Die konkrete Platzierung von Logos und Werbemitteln erfolgt nach organisatorischen Gesichtspunkten.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Position besteht nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
§12 Exklusivität
(1) Exklusive Leistungen (z. B. Hauptsponsor, Medaillensponsor) werden nur einmal vergeben.
(2) Ein Anspruch auf Branchenexklusivität besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§13 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Sponsors werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet.
(2) Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.