Nieheim-Marsch


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Veröffentlichung von Übernachtungsangeboten auf der Website des Nieheim-Marschs.

(2) Anbieter im Sinne dieser AGB sind Betreiber von Unterkünften (z. B. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen), die eine Präsentation auf der Website buchen (nachfolgend „Anbieter“).

(3) Mit der Buchung eines Eintrags erkennt der Anbieter diese AGB verbindlich an.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Darstellung der Unterkunft auf der Website des Nieheim-Marschs im Bereich „Übernachten in und rund um Nieheim“.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Anzeige (z. B. Eintrag, Darstellung, Verlinkung).

(3) Der Nieheim-Marsch stellt lediglich die Plattform zur Präsentation bereit und vermittelt keine Buchungen.


§3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.

(2) Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

(3) Die Anzahl der Einträge kann begrenzt sein. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.


§4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(4) Erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt die Veröffentlichung des Eintrags.


§5 Mitwirkungspflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt alle erforderlichen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:

  • Name der Unterkunft
  • Beschreibung
  • Bilder (optional)
  • Kontaktdaten / Buchungsinformationen

(2) Die Inhalte müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein.

(3) Der Anbieter ist selbst verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte.

(4) Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung der Inhalte, kann die Veröffentlichung ohne Anspruch auf Rückerstattung entfallen.


§6 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Veranstalter das Recht ein, die übermittelten Inhalte im Rahmen der Website darzustellen.

(2) Dies umfasst insbesondere:

  • Veröffentlichung auf der Website
  • Nutzung in Zusammenhang mit der Bewerbung des Nieheim-Marschs

(3) Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht ohne Zustimmung des Anbieters.


§7 Inhalte und Darstellung

(1) Der Veranstalter behält sich vor, Inhalte redaktionell anzupassen, sofern der Inhalt nicht wesentlich verändert wird.

(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Die Darstellung erfolgt nach organisatorischen und gestalterischen Gesichtspunkten.


§8 Abgrenzung zur Vermittlung

(1) Der Nieheim-Marsch stellt lediglich eine Werbeplattform dar.

(2) Buchungen oder Vertragsverhältnisse kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und den Gästen zustande.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:

  • Buchungen
  • Stornierungen
  • Nichterscheinen von Gästen

§9 Laufzeit und Stornierung

(1) Die Laufzeit des Eintrags entspricht dem Zeitraum der Eventbewerbung.

(2) Eine Stornierung durch den Anbieter ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.


§10 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Für wirtschaftlichen Erfolg, Buchungszahlen oder Auslastung wird keine Haftung übernommen.


§11 Absage oder Änderung der Veranstaltung

(1) Wird der Nieheim-Marsch abgesagt oder verschoben, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Leistung grundsätzlich bestehen.

(2) Der Veranstalter wird sich bemühen, alternative Präsentationsmöglichkeiten anzubieten.


§12 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet.

(2) Es gilt die Datenschutzerklärung des Nieheim-Marschs.


§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.